Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 05. Juli 2012 Herrn Horst Beinke, Probstzella, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.
Auf der Webseite www.malrope.org/ bot die MALROPE Limited (vormals Malcolm-Europe Limited) Interessenten Verträge über die Errichtung einer stillen Gesellschaft an, wonach sich der Interessent an Investitionen in Immobilien oder technische Geräte, Anlagen und Fahrzeugen beteiligen sollte. Der Interessent sollte einen bestimmten Anlagebetrag investieren. Bei den Beteiligungsangeboten wurde die unbedingte Rückzahlung (zumindest eines Teils) des Anlagebetrages garantiert.
Nach den Erkenntnissen der BaFin hat Herr Horst Beinke die Malcolm-Europe Ltd. bzw. die MALROPE Ltd. nur als Strohgesellschaften benutzt und die Geschäfte selbst betrieben.
Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder betreibt Herr Beinke das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Mit der Abwicklungsanordnung verpflichtet die BaFin Herrn Beinke, die angenommenen Gelder – soweit sie unbedingt rückzahlbar sind – unverzüglich zurückzuzahlen.
Die Website http://www.malrope.org/ wurde auf Veranlassung der BaFin von dem verantwortlichen Provider bereits abgeschaltet.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle:BaFin
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