BaFin untersagt Herrn Michael Wilde das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und gibt Michael Wilde, Flamur Kastrati und Domenico Rispoli die Abwicklung auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Michael Wilde, 72336 Balingen, am 12. Juli 2010 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Ferner hat sie Herrn Michael Wilde, Herrn Flamur Kastrati, 72336 Balingen, und Herrn Domenico Rispoli, 71364 Winnenden, die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte aufgegeben.
Die Herren Wilde, Kastrati und Rispoli boten unter dem Namen „WKR Investment Lösungen“ Anlegern den Abschluss vorformulierter Verträge an, in denen sie versprachen, von ihnen angenommene Gelder nach Vertragsbeendigung wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betrieben die Herren Wilde, Kastrati und Rispoli das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie sind verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a.M., den 3. August 2010
Kommentar hinterlassen