Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Christian Weber, Karlsruhe, mit Verfügung vom 6. Mai 2014 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.Herr Weber schloss unter der Bezeichnung „Field Invest“ mit Kapitalanlegern Verträge über eine stille Gesellschaft. Die Verträge sehen eine Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn, nicht aber am Verlust der „Field Invest“ vor. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr Weber das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln. Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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