Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Martin Grman, München, mit Bescheid vom 16. Mai 2014 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Publikumsgelder unverzüglich abzuwickeln. Darüber hinaus hat die BaFin die Abwicklung der von Herrn Grman ohne Erlaubnis betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
Dazu sind entweder die mit dem Anlegerkapital angeschafften Finanzinstrumente auf den jeweiligen Anleger zu übertragen oder der aus einer Veräußerung der Finanzinstrumente erzielte Verkaufserlöse an den jeweiligen Anleger auszukehren.
Herr Martin Grman schloss mit Anlegern Verträge, die beinhalteten, die von diesen erhaltenen Geldbeträge in Finanzinstrumente (Futures, Optionen) anzulegen. Daneben schloss er mit Dritten Verträge ab, in denen er die unbedingte Rückzahlung der jeweils erhaltenen Gelder versprach.
Demzufolge betreibt Herrn Martin Grman mit der Annahme von Geldern zur Anschaffung von Finanzinstrumenten die Anlageverwaltung und mit der Annahme von Geldern mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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