Brevan Howard ltd bzw. WinnGroups Ltd/Online-Handelsplattform winngc.com: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. März 2021 gegenüber der Brevan Howard ltd bzw. der WinnGroups Ltd die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf den Plattformen winngc.com, zuvor winngroups.com und winngroup-ltd.com werden sowohl die Brevan Howard ltd als auch die WinnGroups Ltd als verantwortliche Betreiber genannt. Auf den Plattformen werden Handelskonten für Kunden eröffnet. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs), Forex, Waren und Rohstoffen (commodities), Aktien, Fondsanteilen (ETFs), Indizes und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft / treffen die Gesellschaften ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen / betreiben die Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft / verfügen die Gesellschaften nicht und handelt / handeln daher unerlaubt.
Eigenen Angaben zufolge verfügt der Anbieter / verfügen die Anbieter über Geschäftssitze in Großbritannien, Singapur, Hongkong und der Schweiz.
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