Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 24.05.2016 Herrn Rechtsanwalt Praß, Köln, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.Nach vorliegenden Erkenntnissen hat Herr Rechtsanwalt Praß auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, Gelder angenommen.
Damit betreibt Herr Rechtsanwalt Praß das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Rechtsanwalt Praß die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen. Für die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte wurde nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG Herr Rechtsanwalt Klaus Siemon, Köln, als Abwickler bestellt.
Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
Kommentar hinterlassen