Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 8. April 2024 eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro gegen die Epigenomics AG verhängt. Der Grund für diese Maßnahme war ein Verstoß gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Konkret hatte das Unternehmen versäumt, die Zahl der Stimmrechte, die Anteilseigner an der Epigenomics AG insgesamt halten, rechtzeitig zu veröffentlichen.
Die Epigenomics AG hat die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Hintergrund: Stimmrechtsmitteilungspflichten
Unternehmen wie die Epigenomics AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und am organisierten Markt Wertpapiere begeben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten die Gesamtzahl der Stimmrechte innerhalb von zwei Handelstagen zu veröffentlichen. Diese Pflicht dient dazu, Anteilseigner zu entlasten, indem sie jederzeit ihren Stimmrechtsanteil an dem Unternehmen berechnen können, ohne die erforderliche Gesamtzahl der Stimmrechte selbst ermitteln zu müssen.
Ein Verstoß gegen diese Veröffentlichungspflicht stellt eine Verletzung des Wertpapierhandelsgesetzes dar. Die BaFin kann in solchen Fällen eine Geldbuße verhängen, die maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen kann.
Die verhängte Strafe gegen die Epigenomics AG zeigt, dass die BaFin diese Vorschriften ernst nimmt und Verstöße entsprechend ahndet. Dies soll sicherstellen, dass Transparenz und Fairness im Wertpapierhandel gewahrt bleiben und die Interessen der Anleger geschützt werden.
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