BaFin Urteil

Published On: Donnerstag, 24.11.2011By

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kosten aus Amtspflichtverletzungen im Wege der Umlage von den beaufsichtigten Instituten fordern kann.

Dem stehe weder das Gesetz über die Bundesanstalt (FinDAG) und die dazu ergangene Kostenverordnung noch Verfassungsrecht entgegen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung mit.Mit der Umlage finanziert die BaFin die Kosten ihrer Aufsichtsführung. In die Umlage rechnete sie auch den Schadensersatz ein, den sie einem ehemaligen Vorstand eines Kreditinstituts schuldet, dessen vorzeitige Entlassung sie zu Unrecht verlangt hatte.

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