Goldman Sachs Bank Europe SE: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 18. Dezember 2020 gegenüber der Goldman Sachs Bank Europe SE angeordnet, die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden sowie die Anforderungen hinsichtlich der Risikoanalyse einzuhalten.
Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschegesetztes (GwG).
Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 57 GwG.
Der Bescheid ist seit dem 4. Februar 2021 bestandskräftig.
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