KAGB–Tools sollen verhindern, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften die Rücknahme von Fondsanteilen vollständig aussetzen müssen
Die BaFin stellt auf ihrer Internetseite die vergangenes Jahr im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verankerten Liquiditätstools vor, die Kapitalverwaltungsgesellschaften bei Liquiditätsengpässen nutzen können. Die Tools sind gedacht für ein breiteres Spektrum an offenen Investmentvermögen, beispielsweise Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die zu den klassischen Wertpapierfonds zählen.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaften können nun zum Beispiel Rücknahmefristen einführen. Anlegerinnen und Anleger müssten dann ihren Rückgabewunsch einige Zeit im Voraus anmelden. Möglich sind auch Rückgabebeschränkungen ab einem bestimmten Schwellenwert. Wollen Anleger so viele Anteile zurückgeben, dass ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird, kann die Gesellschaft sich dafür entscheiden, diese Rückgabeverlangen vorerst nicht zu bedienen. Das dritte Instrument macht es möglich, Transaktionskosten, die durch Anteilsrücknahmen oder Anteilsausgaben entstehen, verursachergerecht zu verteilen: Die Kosten können in die Berechnung des Nettoinventarwerts eines Fonds einbezogen werden.
Die Liquiditätstools sollen verhindern, dass KVGen die Rücknahme von Anteilen vollständig aussetzen müssen. Das wäre für Anlegerinnen und Anleger noch belastender.
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