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BaFin verbietet dem „Konvent zur Reformation Deutschlands – Die Goldene Mitte“ die Durchführung von Finanztransaktionen

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 12. März 2024 eine Verfügung gegen den nicht rechtsfähigen Verein „Konvent zur Reformation Deutschlands – Die Goldene Mitte“ erlassen. Diese Verfügung untersagt dem Verein, im Namen von Herrn Fitzek Gelder auf seinen Konten entgegenzunehmen und legt fest, dass bereits angenommene Gelder abgewickelt werden müssen. Zudem soll der Verein sich nicht weiter in das unerlaubte Einlagengeschäft von Herrn Fitzek einmischen.

Die Begründung für diese Maßnahme liegt darin, dass der Verein auf Anweisung von Herrn Fitzek, der auf seiner Webseite um „Euro-Spenden“ gebeten hatte, Gelder entgegengenommen hat. Diese Gelder sollten direkt auf das Konto des nicht eingetragenen Vereins überwiesen werden, was ein unerlaubtes Betreiben von Finanztransfergeschäften darstellt. Darüber hinaus unterstützt der Verein damit auch das unerlaubte Einlagengeschäft von Herrn Fitzek.

Bereits am 26. November 2014 hatte die BaFin Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann als Abwickler für die unerlaubten Geschäfte von Herrn Fitzek ernannt. Durch die Annahme und Verwahrung von Geldern für Herrn Fitzek auf dem Geschäftskonto des Vereins werden dem Abwickler notwendige finanzielle Mittel für die Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts von Herrn Fitzek vorenthalten.

Das auf dem Konto des Vereins vorhandene Guthaben wird zur Abwicklung des unerlaubten Geschäfts von Herrn Fitzek an den von der BaFin bestellten Abwickler übergeben.

Die von der BaFin getroffenen Anordnungen sind zwar sofort umzusetzen, aber noch nicht rechtskräftig.

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