Die Finanzaufsicht BaFin hat am 21. Mai 2024 eine Geldbuße in Höhe von 189.000 Euro gegen die SFC Energy AG verhängt. Der Grund dafür war ein Verstoß gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), da das Unternehmen den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht veröffentlicht hatte.
Zwar sind Jahres- und Halbjahresfinanzberichte grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar, jedoch müssen Unternehmen darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen. Diese sogenannte Hinweisbekanntmachung dient dazu, die Transparenz und Verfügbarkeit der Finanzdaten für Anlegerinnen und Anleger zu gewährleisten, damit diese fundierte Investitionsentscheidungen treffen können.
Unternehmen wie die SFC Energy AG, die in Deutschland ansässig sind und am organisierten Markt Wertpapiere begeben, sind verpflichtet, diese Informationen fristgerecht bekanntzugeben. Die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts muss spätestens vier Monate, die des Halbjahresfinanzberichts spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums erfolgen.
Sollte ein Unternehmen diese Fristen nicht einhalten, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz, was von der BaFin mit Geldbußen geahndet werden kann. Die Höhe der Geldbuße kann bis zu zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen.
Die SFC Energy AG hat die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
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