Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die VR Payment GmbH Geldbußen in Höhe von insgesamt 40.000 Euro festgesetzt. Diese Maßnahme folgt auf Feststellungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2021, bei der die BaFin Aufsichtspflichtverletzungen bei VR Payment aufdeckte. Aufgrund unzureichender Überwachung hatten Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, insbesondere indem sie den Aufzeichnungspflichten nicht ausreichend nachkamen. Zudem wies das EDV-Monitoring-System der VR Payment GmbH erhebliche Mängel auf.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Hintergrundinformationen:
Unternehmensinhaber sind dafür verantwortlich, ein effektives System von Aufsichtsmaßnahmen innerhalb des Unternehmens zu etablieren. Dieses System muss so gestaltet sein, dass Verstöße von Mitarbeitenden gegen unternehmensbezogene Pflichten entweder verhindert oder erheblich erschwert werden. Angemessene Aufsicht soll den spezifischen Gefahren, die sich aus der Beschäftigung von Mitarbeitenden ergeben, entgegenwirken.
Ein funktionierendes EDV-Monitoring-System ist entscheidend, um auffällige, geldwäscherechtlich relevante Transaktionen zu identifizieren. Die Einhaltung der Aufzeichnungspflichten stellt sicher, dass alle im Rahmen des Monitorings gewonnenen Informationen ordnungsgemäß aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
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