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BaFin verhängt Bußgeld gegen LfA Förderbank Bayern wegen Meldeverstößen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Bußgeld von 900.000 Euro gegen die LfA Förderbank Bayern verhängt. Hintergrund ist ein Verstoß gegen die Capital Requirements Regulation (CRR): Zum Stichtag 31. März 2022 hatte die Bank ihre Kapitalquoten, darunter die Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote, sowohl für das Einzelinstitut als auch die Institutsgruppe um etwa einen Prozentpunkt zu hoch gemeldet.

Diese Kapitalquoten sind entscheidend, da sie den Kapitalpuffer eines Instituts anzeigen und damit ein wichtiger Faktor für die Bewertung der Stabilität und Leistungsfähigkeit einer Bank sind. Die BaFin muss anhand dieser Angaben beurteilen können, ob ein Institut über ausreichende Eigenmittel verfügt, um den laufenden Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechung zu gewährleisten. Gemäß den Vorgaben der CRR müssen Banken und Kreditinstitute ihre Finanzkennzahlen daher regelmäßig und korrekt an die Aufsicht melden.

Die LfA Förderbank Bayern hat die betroffenen Angaben inzwischen berichtigt. Die BaFin-Bußgeldentscheidung ist rechtskräftig.

Warum korrekte Meldungen wichtig sind

Kreditinstitute unterliegen strengen Auflagen zur Finanzberichterstattung, um Transparenz und Stabilität im Bankensektor zu gewährleisten. Die Meldungen umfassen Angaben zur Vermögens- und Finanzlage, die es der BaFin ermöglichen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Fehlerhafte oder unvollständige Berichte können hingegen zu Fehleinschätzungen führen, was im Ernstfall den gesamten Finanzmarkt beeinflussen könnte.

Mit der Geldbuße zeigt die BaFin, dass sie Verstöße gegen Meldepflichten ernst nimmt und Fehlverhalten ahndet.

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