Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die GML Gesellschaft für Mittelstandsleasing mbH vier Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.000 Euro verhängt. Grund dafür waren Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG), da das Unternehmen die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 verspätet eingereicht hatte.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hintergrund:
Für die Finanzaufsicht ist die fristgerechte Einreichung von Jahresabschlüssen entscheidend, um eine effektive Überwachung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen sicherzustellen. Gemäß § 26 KWG sind Kreditinstitute verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse sowie gegebenenfalls den Bestätigungsvermerk oder den Hinweis auf die Versagung der Bestätigung unverzüglich der BaFin und der Deutschen Bundesbank vorzulegen.
Die GML Gesellschaft für Mittelstandsleasing mbH hatte diese Pflicht verletzt und die Unterlagen zu spät eingereicht, was die Verhängung der Bußgelder zur Folge hatte.
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