Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der C24 Bank GmbH eine saftige Geldbuße in Höhe von 1.250.000 Euro auferlegt. Der Grund für diese drastische Maßnahme: Die C24 Bank hat zwischen März 2021 und Juni 2023 wiederholt Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet an die zuständige Behörde übermittelt. Diese Versäumnisse führten zu einem signifikanten Verstoß gegen die geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Der Bußgeldbescheid der BaFin ist bereits rechtskräftig.
Hintergrundinformationen zur Geldwäscheprävention
Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, umgehend eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu erstatten, sobald der Verdacht besteht, dass eine Transaktion oder ein anderer Geschäftsvorfall im Zusammenhang mit Geldwäsche oder der Finanzierung von Terrorismus stehen könnte. Diese Verdachtsmeldungen dienen dazu, potenzielle kriminelle Aktivitäten frühzeitig aufzudecken und zu unterbinden.
Die rechtzeitige Meldung solcher Verdachtsfälle ermöglicht es der FIU, schnell weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa die Weiterleitung der Informationen an Ermittlungsbehörden, um sofortige strafrechtliche Schritte einzuleiten. Durch die verspäteten Meldungen der C24 Bank wurde dieses wichtige Frühwarnsystem jedoch erheblich beeinträchtigt.
Die Verhängung dieser hohen Geldstrafe unterstreicht den ernsten Charakter der Verstöße und sendet ein klares Signal an alle Finanzinstitute, ihre Pflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention streng einzuhalten.
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