Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. September 2024 eine Geldbuße in Höhe von 140.000 Euro gegen die ADLER Real Estate GmbH festgesetzt. Der Grund für die Strafe liegt in einer Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Konkret hatte das Unternehmen es versäumt, den Zeitpunkt und die Internetadresse, unter der der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2020 öffentlich zugänglich ist, ordnungsgemäß bekanntzugeben.
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Hintergrund:
Jahresfinanzberichte sind ein essenzielles Instrument, das die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens offenlegt. Für Anlegerinnen und Anleger sind diese Berichte von großer Bedeutung, da sie auf dieser Grundlage fundierte Investitionsentscheidungen treffen können.
Unternehmen wie die ADLER Real Estate GmbH, die in Deutschland ansässig sind und am organisierten Markt Wertpapiere ausgeben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, rechtzeitig bekanntzugeben, wann und wo ihre Jahres- und Halbjahresfinanzberichte veröffentlicht werden. Diese sogenannte Hinweisbekanntmachung muss innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres für Jahresberichte und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Halbjahres für Halbjahresberichte erfolgen.
Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, verstoßen gegen §§ 114 ff. des WpHG. Die BaFin ist berechtigt, solche Verstöße mit empfindlichen Geldbußen zu ahnden – die Strafen können bis zu zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes betragen. Mit der verhängten Strafe zeigt die BaFin erneut, dass sie Verstöße gegen die Transparenzpflichten konsequent verfolgt und ahndet, um die Interessen der Anlegerinnen und Anleger zu schützen.
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