Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. Juli 2024 Geldbußen in Höhe von insgesamt 830.000 Euro gegen die BNP Paribas S.A. verhängt. Der Grund für diese Strafe ist, dass die deutsche Niederlassung der BNP Paribas S.A. gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 verstoßen hat. Diese Verordnung regelt unter anderem die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 versäumte die deutsche Niederlassung der BNP Paribas S.A., ihre Kundinnen und Kunden im Rahmen erbrachter Wertpapierdienstleistungen rechtzeitig und entsprechend den geltenden Vorgaben über alle Kosten und Nebenkosten konkreter Finanzinstrumente zu informieren. Diese Vorgaben gelten seit dem 3. Januar 2018 mit der Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II).
Zusätzlich erbrachte die deutsche Niederlassung in einzelnen Fällen Wertpapierdienstleistungen, ohne zuvor relevante Angaben ihrer Kundinnen und Kunden zu deren finanziellen Verhältnissen ausreichend zu prüfen. Dies hätte sie bei der Geeignetheitsprüfung gemäß den seit der Umsetzung der MiFID II geltenden Vorgaben tun müssen.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig und zeigt die Konsequenzen von Verstößen gegen die strengen Regulierungsanforderungen. Die BaFin betont, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen wie die deutsche Niederlassung der BNP Paribas S.A. allgemeine Informationspflichten gegenüber ihren bestehenden und potenziellen Kundinnen und Kunden haben. Diese Informationen sollen den Kunden helfen, die Art und die Risiken der angebotenen Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen zu verstehen, damit sie fundierte Anlageentscheidungen treffen können.
Unternehmen müssen ihren Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form angemessene Informationen zur Verfügung stellen. Diese betreffen das Unternehmen selbst, seine Dienstleistungen, die Finanzinstrumente, die vorgeschlagenen Anlagestrategien, die Ausführungsplätze sowie alle Kosten und Nebenkosten.
Seit Inkrafttreten des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes ist umfassende Kostentransparenz vorgeschrieben. Kunden müssen vor und nach der Anlageberatung eine Prognose und Feststellung der Kostenbelastung erhalten. In der Ex-ante-Kosteninformation müssen alle Kosten und Nebenkosten offengelegt werden, damit die Kunden die Kosten einer Transaktion vor Abschluss einer Order erfassen können.
Darüber hinaus müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen prüfen, ob ein Produkt für die Kunden geeignet und angemessen ist. Dies erfordert das Einholen von Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden mit dem Finanzinstrument oder der Dienstleistung, ihre Anlageziele, Risikotoleranz und finanziellen Verhältnisse.
Die BaFin hat deutlich gemacht, dass Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 nicht toleriert werden. Geldbußen sind ein Mittel, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Pflichten ernst nehmen und den hohen Standard der Finanzdienstleistungsregulierung in Deutschland einhalten.
Kommentar hinterlassen