Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat am 24. April 2024 ein Zwangsgeld in Höhe von 141.250 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG verhängt. Dieser Schritt folgt einer vorherigen Aufforderung der BaFin im Februar 2024, wonach das Unternehmen die Pflichten zur Finanzberichterstattung gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erfüllen sollte. Die ZhongDe Waste Technology AG ist dieser Anordnung nicht nachgekommen.
Der Bescheid über das Zwangsgeld ist sofort vollziehbar, allerdings ist die Rechtskraft noch ausstehend.
Hintergrundinformation: Pflichten zur Finanzberichterstattung
Firmen mit Sitz in Deutschland, die auf dem organisierten Markt Wertpapiere anbieten, sind verpflichtet, jährlich Finanzinformationen zu veröffentlichen. Diese müssen spätestens vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres öffentlich zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus schreibt das WpHG vor, dass ein Halbjahresfinanzbericht erstellt werden muss, der spätestens drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen ist. Vor jeder Veröffentlichung sind sowohl die Öffentlichkeit als auch die BaFin mittels einer Hinweisbekanntmachung über den Zeitpunkt und die Webseite der Veröffentlichung zu informieren.
ZhongDe Waste Technology AG hat diese Anforderungen nicht erfüllt, indem sie keine entsprechenden Bekanntmachungen zu den Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht hat.
Die rechtliche Grundlage für die Bekanntmachungen der BaFin findet sich in § 124 WpHG.
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