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BaFin verhängt Zwangsgelder gegen ZhongDe Waste Technology AG

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Am 24. April 2024 hat die Finanzaufsicht BaFin Zwangsgelder in Höhe von 141.250 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt. Dies erfolgte, nachdem das Unternehmen trotz Anordnung im Februar 2024 seinen Finanzberichterstattungspflichten gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz nicht nachgekommen war.

Gemäß den Vorschriften des WpHG müssen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und Wertpapiere am organisierten Markt ausgeben, Jahres- und Halbjahresfinanzberichte erstellen. Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen diese Pflichten verstoßen, indem sie keine Hinweisbekanntmachungen zu den Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlichte und auch keinen Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 vorlegte.

Die Bekanntmachung der BaFin basiert auf § 124 des WpHG und ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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