Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entwurf eines Merkblatts zur elektronischen Übermittlung der im Vermögensverzeichnis vorgenommenen Eintragungen zur Konsultation veröffentlicht.
Dieses geplante Merkblatt zielt darauf ab, eine einheitliche Vorgehensweise bei der elektronischen Übermittlung von Vermögensverzeichnis-Einträgen an die BaFin zu schaffen. Es ist vorgesehen, dass es erstmals für die Eintragungen des Geschäftsjahres 2024 angewendet wird, die im Jahr 2025 erfolgen.
Die BaFin nimmt Stellungnahmen zu diesem Entwurf bis zum 14. Mai 2024 ausschließlich per E-Mail unter Konsultation-03-24@bafin.de entgegen.
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