In den neu veröffentlichten FAQ zum Rundschreiben FAQ zum Rundschreiben 03/2022 (BA) beantwortet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) häufig gestellte Fragen zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle gemäß § 54 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
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