Abwicklung
Die BaFin hat am 26. Juli 2021 ein neues MREL-Rundschreiben für Institute und gruppenangehörige Unternehmen veröffentlicht, bei denen ein Insolvenzverfahren als Abwicklungsstrategie vorgesehen ist (Rundschreiben 08/2021). MREL steht für „Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities“ (Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten).
Das neue Rundschreiben ändert und ersetzt das bisherige MREL-Rundschreiben 12/2019 (A) „Festlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Institute, bei denen die Durchführung eines Insolvenzverfahrens als Abwicklungsstrategie glaubwürdig und durchführbar ist“.
Hintergrund für die Überarbeitung des Rundschreibens sind umfassende Gesetzesänderungen, die zum Jahresende 2020 in Kraft getreten sind. Danach muss die BaFin ihre Verwaltungspraxis zur Festlegung der MREL ändern und legt dieses im neuen MREL-Rundschreiben dar. Das Rundschreiben betrifft Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorsieht.
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