Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung bezüglich der Website blyxultra.com ausgesprochen, über die das Unternehmen Blyx Ultra aus Valetta, Malta, angeblich Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die BaFin weist darauf hin, dass Blyx Ultra weder die erforderliche Erlaubnis besitzt noch von einer realen Regulierungsbehörde überwacht wird.
Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass Blyx Ultra auf der Website behauptet, von einer „European Financial Authority“ beaufsichtigt zu werden – einer fiktiven Institution, die in Wirklichkeit gar nicht existiert. Darüber hinaus fehlen auf der Website vollständige Angaben zum Unternehmensnamen und zur Rechtsform, was ein weiteres Indiz für fehlende Seriosität ist.
Nach deutschem Recht darf ein Unternehmen Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen nur dann anbieten, wenn es über eine Genehmigung der BaFin verfügt. Verbraucher sollten daher stets prüfen, ob der Anbieter eine solche Erlaubnis besitzt. Die BaFin bietet dafür ihre Unternehmensdatenbank an, in der jeder schnell und einfach nach zugelassenen Anbietern suchen kann.
Diese Warnung der BaFin beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und soll die Öffentlichkeit davor schützen, auf intransparente und unautorisierte Angebote hereinzufallen.
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