Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor den Angeboten auf der Website kryptoeu.net (ehemals kryptoeu.com). Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber behaupten fälschlicherweise, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Bereits am 3. Juni 2024 hatte die BaFin vor den Aktivitäten von KryptoEU gewarnt.
Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen dafür eine Genehmigung der BaFin. Viele Anbieter, wie KryptoEU, agieren jedoch ohne diese Erlaubnis.
Die Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
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