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BaFin warnt: Hills & Partners Ltd.

geralt (CC0), Pixabay
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Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat eine Warnung vor den Angeboten der Hills & Partners Ltd. aus London, Vereinigtes Königreich, herausgegeben. Das Unternehmen bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an und lockt Investoren mit dem vermeintlichen Angebot, Aktien der Starlink Inc. zu erwerben. Jedoch verfügt die Hills & Partners Ltd. weder über die erforderliche Genehmigung gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), noch liegt ein Wertpapierprospekt gemäß dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren vor.

Auf ihrer Website hills-partners.com bietet das Unternehmen zudem an, Kundenportfolios mit verschiedenen Finanzinstrumenten zu verwalten und erklärt, weltweit Festgeldanlagen vermitteln zu können. Die im Impressum angegebenen Registrierungen im britischen Unternehmensregister („Companies House“) und bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) sind nicht vorhanden.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Betrugsversuche bekannt, bei denen Aktien namhafter Unternehmen zum Verkauf angeboten wurden. Die Käufer zahlten, erhielten jedoch weder die Aktien noch konnten sie die Anbieter erreichen. In einigen Fällen existierten die angebotenen Aktien nicht einmal.

Hintergrundinformationen

Gemäß den deutschen Vorschriften dürfen Wertpapiere grundsätzlich nur mit einem zuvor von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich angeboten werden. Das Fehlen eines gebilligten Prospekts stellt einen Verstoß gegen die Prospektpflicht gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar, es sei denn, es greift eine Ausnahme.

Im Zuge eines Prospektbilligungsverfahrens prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent ist. Es liegt jedoch nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich, die inhaltliche Richtigkeit des Prospekts zu überprüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen oder das Produkt zu kontrollieren.

Für Starlink-Aktien wurde kein Wertpapierverkaufsprospekt bei der BaFin zur Genehmigung eingereicht. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

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