Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor der Website falcon-vermoegensverwaltung.de ausgesprochen. Die dort angebotenen Festgeldprodukte stammen nicht von der ehemals von der BaFin beaufsichtigten FALCON Vermögensverwaltung AG. Vielmehr handelt es sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl, bei dem der Name eines seriösen Unternehmens missbraucht wird, um Verbraucher in die Irre zu führen.
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der BaFin angeboten werden. Doch immer wieder tauchen Unternehmen auf, die ohne die erforderliche Erlaubnis agieren und mit scheinbar attraktiven Angeboten locken. Verbraucher sollten daher besonders wachsam sein und solche Angebote genau prüfen.
Die BaFin empfiehlt dringend, vor einer Investition die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Informationen darüber, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin besitzt, sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin verfügbar.
Diese Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der den Schutz von Verbrauchern vor unautorisierten Finanzanbietern regelt.
Aktenzeichen: IN 296/24 Datum des Beschlusses: 22.11.2024 Sachverhalt: Die Ziegler Holzindustrie GmbH...
BeiDie RedaktionFreitag, 22.11.2024Aktenzeichen: 2 IN 193/24 Datum des Beschlusses: 22.11.2024 Sachverhalt: Die Solpark AG...
BeiDie RedaktionFreitag, 22.11.2024Aktenzeichen: 504 IN 276/24 Datum des Beschlusses: 22.11.2024 Sachverhalt: Das Amtsgericht Wuppertal...
BeiDie RedaktionFreitag, 22.11.2024Aktenzeichen: 60 IN 751/24 Datum des Beschlusses: 22.11.2024 Sachverhalt: Die IMAWIS Maritime...
BeiDie RedaktionFreitag, 22.11.2024
Kommentar hinterlassen