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BaFin warnt: Investition in Paulownia-Bäume: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

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Investition in Paulownia-Bäume: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die „Woodland Invest“ in Deutschland eigene Vermögensanlagen öffentlich anbietet. Konkret geht es dabei um Investitionen in Edelhölzer aus Paulownia-Bäumen. Die „Woodland Invest“ stellt sich als ein Unternehmen der SH Marketing Frankfurt GmbH dar.

Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.

In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 21 Vermögensanlagengesetz VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

 

Bekanntmachung

„Woodland Invest“ als ein Unternehmen der SH Marketing Frankfurt GmbH: Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot einer Edelholzinvestition in Paulownia-Bäumen ohne erforderlichen Verkaufsprospekt durch die SH Marketing Frankfurt GmbH.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass das Angebot von Paulownia-Bäumen der Emittentin durch die Gesellschaft selbst in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden.

Die SH Marketing Frankfurt GmbH hat ihren Sitz laut ihrer Website in der Bornhohl 44 in 61449 Steinbach im Taunus.

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund vorliegender Anhaltspunkte eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Prospekt basierend auf § 18 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 VermAnlG.

Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

 

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