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BaFin warnt vor Angeboten der RedPoint Invest: Ermittlungen wegen angeblicher Aktienverkäufe von Northvolt AB und Databricks Corporation

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Gesellschaft RedPoint Invest. Diese bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne die erforderliche Genehmigung gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu besitzen. Konkret wird Anlegerinnen und Anlegern vorgetäuscht, sie könnten bei RedPoint Invest Aktien der Northvolt AB und der Databricks Corporation erwerben.

Zusätzlich fehlen die nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) erforderlichen Prospekte, die für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren notwendig sind. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Anbieter überhaupt willens oder in der Lage sind, die angebotenen Aktien tatsächlich zu übereignen.

RedPoint Invest tritt über die Website redpoint-invest.com in Erscheinung und gibt London, Vereinigtes Königreich, als Firmensitz an. In den auf der Website veröffentlichten Nutzungsbedingungen wird jedoch kalifornisches Recht als anwendbar angegeben. Dies deutet auf mögliche rechtliche Unstimmigkeiten hin.

Laut der BaFin hat RedPoint Invest die Geschäftstätigkeit der bereits zuvor kritisierten Vintage Group übernommen, vor der die BaFin bereits am 3. Juli 2024 gewarnt hatte. Derartige Betrugsversuche, bei denen Anlegern Aktien bekannter Unternehmen angeboten werden, sind in der Vergangenheit häufiger aufgetreten. Nach Zahlung der Kaufpreise wurden die versprochenen Aktien oftmals nicht geliefert, und die Anbieter waren nicht mehr auffindbar. In manchen Fällen existierten die angebotenen Aktien überhaupt nicht.

Die BaFin sowie die Ermittlungsbehörden wie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten dringend zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten gründlich recherchieren, bevor sie sich auf solche Angebote einlassen, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.

Rechtliche Hintergründe:

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin geprüften und gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden, es sei denn, eine Ausnahme gilt. Bei der Prospektprüfung wird lediglich kontrolliert, ob die gesetzlichen Mindestangaben vollständig und verständlich sind, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit oder Seriosität des Angebots.

Für ein öffentliches Angebot von Aktien der Northvolt AB oder der Databricks Corporation liegen derzeit keine von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekte vor. Ob ein Prospekt vorliegt, können Anleger in der Datenbank der BaFin prüfen. Unternehmen, die Wertpapiere zum Kauf anbieten, benötigen zudem eine entsprechende Erlaubnis der BaFin, was auch für den Handel mit vorbörslichen Aktien gilt. Informationen über zugelassene Unternehmen finden sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

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