BaFin warnt vor betrügerischen Festgeldangeboten per E-Mail: Identitätsdiebstahl im Namen von CHECK24

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor vermeintlichen Festgeldangeboten, die von den E-Mail-Adressen anlagekonto@c24.center und markus.specht@check24.email verschickt werden. Diese betrügerischen E-Mails erwecken den Eindruck, als würden sie von der renommierten CHECK24 Vergleichsportal Geldanlage GmbH stammen – doch dies ist nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen dreisten Identitätsdiebstahl, bei dem die Namen und das Ansehen von CHECK24 missbraucht werden, um potenzielle Anleger zu täuschen.

Die BaFin betont, dass keine dieser E-Mail-Adressen oder die darin enthaltenen Angebote von CHECK24 autorisiert oder legitimiert sind. Kriminelle nutzen hier den Namen einer bekannten und vertrauenswürdigen Plattform, um unwissende Verbraucher in die Falle zu locken. Es wird daher dringend davor gewarnt, auf solche E-Mails zu reagieren oder persönliche Daten preiszugeben.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Leider nutzen immer wieder unbefugte Akteure die Unwissenheit oder das Vertrauen von Verbrauchern, um illegale Finanzdienstleistungen anzubieten. Die BaFin rät dringend, vor der Nutzung solcher Angebote zu prüfen, ob der Anbieter über eine entsprechende Zulassung verfügt. Informationen dazu finden Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und soll Verbraucher vor finanziellen Schäden schützen. Seien Sie wachsam und hinterfragen Sie vermeintlich verlockende Festgeldangebote, die per E-Mail eintreffen!

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