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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor der Website tfg-trade.de. Nach den Erkenntnissen der BaFin werden auf dieser Seite ohne behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland angeboten. Der Betreiber der Seite, dessen Identität unbekannt ist, gibt sich als Trust Financial Solutions Ltd oder Trust Financial Group Ltd aus und täuscht damit eine Seriosität vor, die nicht existiert. Die BaFin hat festgestellt, dass hier ein Fall von Identitätsdiebstahl vorliegt, da die Namen renommierter Finanzunternehmen missbraucht werden. Der Betreiber soll auch für die weiteren betrügerischen Websites tfg.finance und tfg.markets verantwortlich sein.
In Deutschland ist eine Genehmigung der BaFin erforderlich, um Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Dennoch versuchen manche Unternehmen, solche Dienste ohne die erforderliche Lizenz anzubieten, was Verbraucher in die Irre führen und finanzielle Schäden verursachen kann. Die BaFin rät dringend, bei solchen Anbietern besondere Vorsicht walten zu lassen und empfiehlt, die Unternehmensdatenbank der BaFin zu nutzen, um die Zulassung eines Unternehmens zu überprüfen.
Diese Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), der die Behörde zur Information der Öffentlichkeit über illegale Finanzdienstleistungen berechtigt. Verbraucher sollten die genannten Seiten meiden und sich im Zweifelsfall an die BaFin wenden, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 60/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...
BeiDie RedaktionMontag, 14.04.2025Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 301 IN 740/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...
BeiDie RedaktionMontag, 14.04.2025Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 218 IN 697/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...
BeiDie RedaktionMontag, 14.04.2025Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 321/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...
BeiDie RedaktionMontag, 14.04.2025
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