Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine eindringliche Warnung vor den Angeboten der Bunker wallet ausgesprochen. Die Finanzaufsicht hat Hinweise darauf, dass das Unternehmen auf seiner Website bunkerwallet.io Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis anbietet.
Bunker wallet agiert dabei außerhalb des legalen Rahmens, denn das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen nur dann angeboten werden, wenn eine offizielle Genehmigung der BaFin vorliegt, die den Schutz der Verbraucher gewährleistet. Dennoch gibt es immer wieder Unternehmen, die versuchen, sich diesen strengen Vorschriften zu entziehen und unerlaubt Finanzdienstleistungen anzubieten.
Die BaFin appelliert daher an potenzielle Anleger, höchste Vorsicht walten zu lassen und vor einer Geschäftsbeziehung gründlich zu prüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Diese essenzielle Information kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden und schützt vor möglichen finanziellen Risiken.
Die aktuelle Warnung der BaFin beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und unterstreicht die Entschlossenheit der Behörde, gegen illegale Finanzpraktiken vorzugehen und die Integrität des deutschen Finanzmarktes zu bewahren. Anleger werden dringend dazu aufgerufen, sich vor unseriösen Angeboten zu schützen und bei Unsicherheiten die nötigen Informationen einzuholen.
Warnmeldung der BaFin:
bunkerwallet.io: BaFin ermittelt gegen Bunker wallet
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Bunker wallet. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bunkerwallet.io ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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