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BaFin warnt vor der Online-Handelsplattform Immediate Phoenix – Vorsicht bei Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Online-Handelsplattform Immediate Phoenix ausgesprochen. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Website, über die die Angebote verbreitet werden, ist unter der Adresse rykequy.pics erreichbar.

Besonders auffällig ist, dass die Betreiber von Immediate Phoenix keine konkreten Informationen zu ihrer Rechtsform oder einem Geschäftssitz liefern. Auch ein Impressum, das normalerweise verpflichtend ist, fehlt auf der Website völlig. Dies macht es für Verbraucher schwer, die Identität und den Sitz des Anbieters zu überprüfen, was ein zusätzliches Risiko darstellt.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer gültigen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um illegale Angebote, die Anleger einem hohen Risiko aussetzen. Die BaFin weist darauf hin, dass derartige unerlaubte Geschäfte in der Regel nicht unter ihrer Aufsicht stehen, wodurch Verbraucher keinen Schutz im Falle eines Betrugs haben.

Verbraucher, die in Erwägung ziehen, bei Immediate Phoenix oder ähnlichen Plattformen zu investieren, sollten dringend prüfen, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin aufgeführt und zugelassen ist. Bei fehlender Zulassung besteht die Gefahr, dass das eingesetzte Kapital verloren geht oder es sich sogar um einen Betrugsversuch handelt.

Die BaFin stützt ihre Warnung auf die Grundlage des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, das ihr die Befugnis gibt, vor unerlaubten Finanzdienstleistungen zu warnen und die Öffentlichkeit zu informieren.

Verbrauchern wird geraten, bei Investitionen besonders vorsichtig zu sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

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