Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine eindringliche Warnung vor den Angeboten der HETIZ CORPORATE ausgesprochen. Das Unternehmen, das angeblich seinen Sitz in Dresden hat, bietet auf seiner Website hetiz-c.com Kredit- und Darlehensgeschäfte an, die ohne die notwendige behördliche Genehmigung erfolgen.
Besonders alarmierend ist der Versuch der HETIZ CORPORATE, den Eindruck zu erwecken, dass sie mit lizenzierten Banken kooperiere und unter der Aufsicht der BaFin stehe – eine Täuschung, die nachweislich nicht der Wahrheit entspricht. Laut den Erkenntnissen der BaFin handelt es sich weder um ein beaufsichtigtes Unternehmen, noch verfügt es über eine gültige Lizenz für die in Deutschland angebotenen Finanz- und Bankgeschäfte.
Gemäß deutschem Recht müssen Unternehmen, die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen wie die Vermittlung von Krediten oder Wertpapieren anbieten, über eine Erlaubnis der BaFin verfügen. Immer wieder jedoch versuchen dubiose Anbieter, diese Vorschrift zu umgehen, was Anleger und Kreditnehmer einem erheblichen Risiko aussetzt.
Die BaFin warnt ausdrücklich davor, auf die Angebote der HETIZ CORPORATE einzugehen. Das Unternehmen operiert ohne die notwendige rechtliche Grundlage, was potenzielle Kunden in eine rechtlich unsichere Lage versetzt. Verbraucher sollten sich vor jedem Vertragsabschluss informieren, ob das betreffende Unternehmen über eine BaFin-Lizenz verfügt, um finanzielle Schäden zu vermeiden.
Diese Warnung der BaFin beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und dient dem Schutz der Öffentlichkeit vor unseriösen Geschäftspraktiken.
Hier die Originalmeldung der BaFin:
hetiz-c.com: BaFin warnt vor Angeboten der HETIZ CORPORATE
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der HETIZ CORPORATE. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen mit angeblichem Sitz in Dresden auf seiner Website hetitz-c.com Kredite und Darlehen an.
Das Unternehmen erweckt weiter den Anschein, mit lizenzierten Banken zu kooperieren und beaufsichtigt zu sein. Das ist beides ist nicht der Fall.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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