Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten des Unternehmens Exango. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet Exango auf seiner Website exango.org Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Die BaFin stellt klar, dass Exango nicht von ihr beaufsichtigt wird.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin angeboten werden dürfen. Dennoch gibt es Unternehmen, die diese Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher stets überprüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Dies kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Diese Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und dient dem Schutz der Verbraucher vor unautorisierten Finanzdienstleistungen.
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