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BaFin warnt vor fehlendem Wertpapier-Informationsblatt bei Fyshr AG

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die in Baar ZG, Schweiz ansässige Fyshr AG in Deutschland Wertpapiere ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt (WIB) öffentlich anbietet. Konkret handelt es sich um Aktien mit einem Nennwert von 1,0166 Euro und einem Ausgabebetrag von 1,50 Euro.

Wertpapier-Angebot ohne Informationsblatt

Die BaFin betont, dass für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Deutschland grundsätzlich ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht werden muss. Öffentliche Angebote im Wert zwischen einer Million Euro und acht Millionen Euro sind zwar von der Prospektpflicht ausgenommen, jedoch verlangen die Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) in diesen Fällen die Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblatts (WIB). Dieses WIB muss erst nach Genehmigung durch die BaFin veröffentlicht werden. Die Regelung gilt auch für öffentliche Angebote zwischen 100.000 Euro und einer Million Euro.

Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne ein genehmigtes WIB verstößt gegen § 4 Absatz 1 WpPG. In einem solchen Gestattungsverfahren prüft die BaFin, ob das WIB die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob dessen Inhalt verständlich und kohärent ist. Es gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der BaFin, die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die Seriosität des Emittenten oder das Produkt selbst zu prüfen.

Haftung und Strafen

Anbieter und Emittenten, die gegen die Pflicht zur Veröffentlichung eines WIB verstoßen, haften gemäß § 15 WpPG für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung und gemäß § 11 WpPG für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Ein Verstoß gegen diese Veröffentlichungspflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 700.000 Euro geahndet werden.

Warnung an Verbraucher

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, Investitionen in Wertpapiere nur auf Grundlage der erforderlichen und korrekten Informationen zu tätigen. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt oder ein gestattetes Wertpapier-Informationsblatt vorliegt, kann in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ der BaFin überprüft werden.

Die BaFin wird weiterhin wachsam bleiben und die Öffentlichkeit über ähnliche Fälle informieren, um Anleger zu schützen und Transparenz im Finanzmarkt zu gewährleisten.

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