Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Plattform finanzwerk.ag herausgegeben, die von der Finanzwerk AG betrieben wird. Das Unternehmen, das nach eigenen Angaben Standorte in Potsdam und Paris unterhält, steht im Verdacht, ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anzubieten. Insbesondere betreibt Finanzwerk AG eine Handelsplattform für Kryptowährungen und behauptet, von der BaFin reguliert zu sein – eine falsche Angabe, wie die Finanzaufsicht betont.
Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, eine behördliche Genehmigung benötigen. Die Finanzwerk AG erweckt mit ihrer Website den Eindruck, offiziell reguliert zu sein, was nicht der Wahrheit entspricht. Solche Fehlinformationen können Verbraucher in die Irre führen und riskieren, dass Anleger ohne rechtliche Absicherung agieren.
Die BaFin empfiehlt, stets die Zulassung eines Anbieters zu prüfen, bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird. Ob eine Firma über eine gültige Lizenz verfügt, lässt sich unkompliziert in der BaFin-Unternehmensdatenbank abfragen. Das Angebot ohne die BaFin-Erlaubnis verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere gegen § 37 Absatz 4. Diese Regelung dient dem Schutz der Öffentlichkeit vor potenziellen betrügerischen Anbietern, indem sie klare Regelungen für das Anbieten von Bank- und Finanzdienstleistungen vorgibt.
Verbraucher sollten auf Angebote der finanzwerk.ag und ähnliche Plattformen, die unzureichend reguliert erscheinen, nicht eingehen. Die BaFin ruft zur Vorsicht auf und rät davon ab, persönliche oder finanzielle Daten auf fragwürdigen Websites zu teilen oder Kapital zu investieren.
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