BaFin warnt vor Handelsplattform gbekat.store: Verdacht auf Identitätsmissbrauch

Published On: Donnerstag, 18.07.2024By Tags: , , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor der Handelsplattform gbekat.store. Das Unternehmen GBE, das angeblich seinen Sitz in Singapur hat, steht nicht unter der Aufsicht der BaFin und besitzt keine Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften oder das Erbringen von Finanzdienstleistungen.

Nach vorliegenden Informationen gibt sich GBE, Singapur, als ein anderes, legitimes Unternehmen aus und versucht, auf diese Weise Anlegerinnen und Anleger zu täuschen. Diese betrügerische Masche soll Vertrauen erwecken und potenzielle Investoren in die Irre führen.

Die auf der Website gbekat.store veröffentlichten Inhalte sowie die der BaFin vorliegenden Unterlagen legen nahe, dass über diese Plattform unerlaubt Bankgeschäfte und/oder Finanz- sowie Wertpapierdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Kreditwesengesetz dar.

In Deutschland bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung der BaFin, um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten zu dürfen. Leider gibt es immer wieder Unternehmen, die ohne diese notwendige Erlaubnis tätig werden und damit die Anleger in Gefahr bringen. Ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung der BaFin verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Warnung der BaFin basiert auf den Bestimmungen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und dient dem Schutz der Anleger vor unregulierten und potenziell betrügerischen Finanzdienstleistungen. Anlegerinnen und Anleger werden dringend gebeten, sich umfassend zu informieren und bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten die BaFin zu kontaktieren.

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