Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website florentinaswiss.com. Nach Informationen der BaFin vermitteln die unbekannten Betreiber dort angeblich Festgeldanlagen bei internationalen Banken. Diese Aktivitäten erfolgen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Die Website nennt als Betreiber die „Florentina AG“, ein Unternehmen, das bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA registriert ist. Die BaFin hat jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass die Florentina AG tatsächlich für die Website verantwortlich ist. Es deutet vielmehr darauf hin, dass hier ein Fall von Identitätsdiebstahl vorliegt, bei dem der Name der Florentina AG missbräuchlich verwendet wird.
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer entsprechenden Genehmigung der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen agieren jedoch ohne die erforderliche Zulassung. Verbraucher können über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Unternehmen über die notwendige Erlaubnis verfügt.
Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
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