Startseite Vorsicht BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch auf der Website stardust.financial
Vorsicht

BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch auf der Website stardust.financial

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine eindringliche Warnung vor der Website stardust.financial herausgegeben. Laut der BaFin behaupten die Betreiber dieser Website, dass die vermeintliche „Stardust Ventures AG (CH) & Co. KG“ von der BaFin beaufsichtigt wird. Diese Aussage ist jedoch falsch und irreführend. Die BaFin stellt klar, dass eine solche Beaufsichtigung nicht existiert und diese Informationen bewusst zur Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden.

Zudem geht die BaFin davon aus, dass es sich hierbei um einen Fall von Identitätsmissbrauch handelt. Nach den derzeitigen Erkenntnissen könnte die Identität der tatsächlichen Stardust Ventures AG, die ihren Sitz in Zürich hat, missbräuchlich genutzt werden, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu wecken. Es gibt keinerlei Verbindung zwischen der in Zürich ansässigen Stardust Ventures AG und der auf der Website genannten „Stardust Ventures AG (CH) & Co. KG“ oder den dort beworbenen Angeboten.

Hintergrund: Notwendigkeit der BaFin-Erlaubnis für Finanzdienstleistungen

Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, dazu eine spezielle Erlaubnis der Behörde benötigen. Diese Vorschrift dient dazu, den Finanzmarkt zu regulieren und Verbraucher vor unseriösen oder unrechtmäßigen Geschäften zu schützen. Nicht autorisierte Anbieter verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG), was sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher weitreichende Konsequenzen haben kann.

Einige Unternehmen operieren jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, was das Risiko für Anleger erheblich erhöht. Verbraucher können die Zulassung eines Unternehmens jederzeit über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, um sicherzustellen, dass es sich um einen seriösen und rechtlich zugelassenen Anbieter handelt.

Rechtsgrundlage und Maßnahmen

Diese Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), der der Behörde das Recht einräumt, das öffentliche Bewusstsein über potenziell unrechtmäßige Finanzdienstleistungen zu schärfen. Durch diese Transparenz soll gewährleistet werden, dass Verbraucher ihre Entscheidungen auf einer informierten Grundlage treffen können. Die Veröffentlichung dieser Warnungen stellt jedoch keine Feststellung der Schuld dar, sondern dient dem präventiven Schutz der Allgemeinheit.

Risiken für Verbraucher

Die BaFin warnt ausdrücklich vor dem hohen Risiko, das bei Geschäften mit nicht lizenzierten Anbietern wie der auf stardust.financial genannten „Stardust Ventures AG (CH) & Co. KG“ besteht. Verbraucher, die Finanzgeschäfte mit solchen nicht registrierten Anbietern eingehen, setzen ihr Kapital einem erheblichen Verlustrisiko aus und haben im Betrugsfall kaum rechtliche Möglichkeiten zur Rückforderung ihrer Investitionen. Die Behörde rät zur Vorsicht und empfiehlt, Angebote stets kritisch zu prüfen und bei Zweifeln eine professionelle Beratung einzuholen.

1 Komment

  • Da täsucht sich die Bafin .. hier liegt weder ein Identitätsmissbrauch vor, noch stimmt es, dass die beiden Firmen nicht zusammen gehören.

    Beide Firmen (Stardust Ventures AG/Stardust Ventures AG (CH) & Co. KG) laufen auf dem Namen vom mehrfach u.A. wegen Vermögensdelikten vorbestrafen Herrn Strele, auch bekannt als Renegade Ceo, wo die FMA Liechtenstein auch bereits Warnungen ausgesprochen hat.

    Und die in der Bafin Meldung aufgeführte Webseite stardust.financial ist die alte Webseite der in Liquidation befindlichen Stardust GmbH / Liechtenstein FL-0002.686.922-6, welche auch wieder Daniel Alexander Strele Ramonis gehört.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Bericht zum vorläufigen Insolvenzverfahren der New Plastic GmbH

Amtsgericht Mönchengladbach – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 46 IN 45/24 Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens...

Vorsicht

Bericht zum vorläufigen Insolvenzverfahren der Mercedesstraße Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 5 IN 2084/24 Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens...

Vorsicht

Bericht zum vorläufigen Insolvenzverfahren der Dombrowski Massivhaus Konzept GmbH

Amtsgericht Heidelberg – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 51 IN 717/24 Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens...

Vorsicht

Bericht zum Insolvenzantragsverfahren der protect first GmbH

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 1829/24 Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens...