BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch: Vorsicht bei Website von-goertz-u-von-wrisberg.com

Published On: Dienstag, 16.07.2024By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor Angeboten der angeblichen GW Vermögensverwaltung ausgesprochen. Die Behörde vermutet, dass die Betreiber der Website von-goertz-u-von-wrisberg.com ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.
Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte

Die verdächtige Website gibt vor, dass das Unternehmen in Frankfurt am Main ansässig sei und Dienstleistungen wie die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei ausländischen Banken sowie Vermögensverwaltung anbietet. Dabei handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der tatsächlich existierenden von Görtz und von Wrisberg Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Berlin. Diese steht in keinerlei Verbindung zu den Aktivitäten der fraglichen Website.
Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen

In Deutschland bedarf es einer Erlaubnis der BaFin, um Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Die BaFin weist darauf hin, dass einige Unternehmen diese Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbieten. Verbraucher sollten daher stets überprüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Diese Informationen sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin zugänglich.
Rechtsgrundlage der BaFin-Warnung

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, der es der Behörde ermöglicht, die Öffentlichkeit vor potenziell illegalen Finanzaktivitäten zu warnen. Die BaFin rät dringend, von Geschäften mit der Website von-goertz-u-von-wrisberg.com abzusehen und bei Verdacht auf Betrug umgehend Kontakt mit der Behörde aufzunehmen.
Fazit und Empfehlungen

Die BaFin betont die Bedeutung der Wachsamkeit bei der Auswahl von Finanzdienstleistern. Es ist ratsam, vor der Eröffnung von Konten oder der Inanspruchnahme von Vermögensverwaltungsdiensten die Legitimität und Zulassung des Anbieters gründlich zu überprüfen. Betroffene oder verdächtige Aktivitäten sollten sofort den zuständigen Behörden gemeldet werden, um weiteren Schaden zu verhindern.

Diese Meldung unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und der Bedeutung der BaFin als Aufsichtsbehörde zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Finanzdienstleistern.

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