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BaFin warnt vor ifsinvesting.com: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen ohne behördliche Erlaubnis

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website ifsinvesting.com, auf der nach ihren Erkenntnissen ohne die erforderliche behördliche Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Der Betreiber der Seite tritt unter dem Namen „IFSinvesting“ auf, verzichtet jedoch auf die Angabe einer Rechtsform und nennt als angeblichen Geschäftssitz eine Adresse in London, Vereinigtes Königreich.

Besonders auffällig ist, dass ifsinvesting.com eine von mehreren Websites mit nahezu identischem Inhalt ist, vor denen die BaFin kürzlich gewarnt hat. Diese Websites beginnen typischerweise mit dem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“. Dies könnte auf ein Netzwerk von Plattformen hindeuten, das Anleger gezielt ansprechen soll.

Die BaFin betont, dass in Deutschland jede Person oder jedes Unternehmen, das Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, eine behördliche Erlaubnis benötigt. Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten, verstoßen gegen deutsches Recht, und die Wahrscheinlichkeit für Anleger, auf betrügerische Angebote zu stoßen, steigt. Interessenten können über die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen, ob ein Anbieter die erforderliche Zulassung besitzt.

Diese Information basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der es der BaFin ermöglicht, vor unautorisierten Finanzdienstleistern zu warnen und die Öffentlichkeit vor potenziellen Risiken zu schützen.

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