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BaFin warnt vor illegalen Finanzgeschäften auf union-foundation.com

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Website union-foundation.com ausgesprochen. Laut der BaFin betreibt die angeblich in Berlin ansässige Union Foundation auf dieser Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Die Seite bietet unter anderem Anlagen in Kryptowährungen sowie den Handel mit Aktien, Währungen und CFDs (Differenzkontrakte) an.

In Deutschland sind Unternehmen, die Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, gesetzlich verpflichtet, eine Genehmigung der BaFin einzuholen. Diese Genehmigung stellt sicher, dass die Anbieter die strengen regulatorischen Anforderungen erfüllen, die zum Schutz der Verbraucher festgelegt sind. Die Union Foundation operiert jedoch ohne eine solche Erlaubnis, was das Angebot illegal macht und ein erhebliches Risiko für potenzielle Anleger darstellt.

Die BaFin rät dringend dazu, vor Investitionen immer zu prüfen, ob ein Unternehmen die erforderliche Zulassung besitzt. Informationen hierzu können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.

Die Warnung der BaFin basiert auf den Bestimmungen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), der es der Aufsichtsbehörde ermöglicht, die Öffentlichkeit vor unautorisierten Finanzdienstleistungen zu schützen. Anleger, die bereits Gelder auf der Plattform investiert haben oder dies in Erwägung ziehen, sollten äußerst vorsichtig sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

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