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Startseite Vorsicht BaFin warnt vor Krypto-Plattform snutx.com: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen
Vorsicht

BaFin warnt vor Krypto-Plattform snutx.com: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Webseite www.snutx.com. Nach aktuellem Stand besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Plattform unerlaubte Finanzdienstleistungen anbieten und somit gegen geltendes Recht verstoßen. Die BaFin rät dringend zur Vorsicht bei Geschäften über diese Plattform.

Auffälligkeiten und Verdachtsmomente

Die Plattform weist mehrere verdächtige Merkmale auf:

  • Fehlende Transparenz: Die Betreiber treten ohne Nennung einer Rechtsform auf, und ein Impressum, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, fehlt vollständig.
  • Falsche Behauptungen: Es wird wahrheitswidrig behauptet, dass die Plattform mit Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet, was die BaFin als irreführend und täuschend einstuft.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Wertpapiergeschäfte nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Unternehmen, die ohne diese Zulassung tätig sind, handeln rechtswidrig. Verbraucher sollten daher stets prüfen, ob ein Anbieter in der BaFin-Datenbank gelistet ist. Diese Unternehmensdatenbank bietet einen Überblick über alle zugelassenen und beaufsichtigten Firmen.

Hinweis auf rechtliche Grundlage

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der es der Behörde ermöglicht, die Öffentlichkeit vor Verdachtsmomenten im Bereich unerlaubter Finanzgeschäfte zu schützen. Dieser Schritt dient dem Schutz von Verbrauchern vor finanziellen Verlusten und unseriösen Anbietern.

Was Verbraucher tun können

Die BaFin rät allen potenziellen Nutzern, sich von Angeboten auf snutx.com fernzuhalten und keine persönlichen Daten oder Geldbeträge über die Plattform zu übermitteln. Sollten bereits Gelder investiert worden sein, empfiehlt die BaFin, umgehend rechtlichen Rat einzuholen oder sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.

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