Die BaFin warnt erneut davor, dass unerlaubt am Kapitalmarkt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen oder gar deren Namensbestandteile kopieren, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken.
Die BaFin empfiehlt, insbesondere wenn Kunden unaufgefordert angesprochen werden, in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachzuschauen, ob es sich um ein beaufsichtigtes Unternehmen handelt.
PS.: Die Schreibweise der Unternehmen ist dabei besonders zu beachten, da nicht zugelassene Unternehmen durch andere Schreibweisen gern den Eindruck erwecken, das registrierte Unternehmen zu sein.
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