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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung zu den Aktivitäten der Spar International Inc. herausgegeben. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen über die Website spar-inc.com Festgeldverträge und andere Finanzdienstleistungen an – jedoch ohne die dafür erforderliche behördliche Genehmigung. Die BaFin betont, dass Spar International Inc. keine Erlaubnis besitzt, solche Dienstleistungen in Deutschland anzubieten oder abzuwickeln, und nicht unter der Aufsicht der BaFin steht.
Auf der Website spar-inc.com werden Finanzdienstleistungen beworben, die nach dem Kreditwesengesetz in Deutschland einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Derartige Genehmigungen dienen dem Schutz der Verbraucher und stellen sicher, dass die angebotenen Finanzprodukte von einem beaufsichtigten und kontrollierten Unternehmen bereitgestellt werden. Die BaFin sieht den Verdacht, dass Spar International Inc. bewusst ohne diese Erlaubnis agiert und so die geltenden Regularien umgeht. Zuvor trat das Unternehmen bereits unter der Website spar24check.com auf, was möglicherweise auf eine bewusste Verlagerung ihrer Plattform hinweist, um der Aufsicht zu entgehen.
Die BaFin rät dringend davon ab, sich auf Angebote von Spar International Inc. über die Website spar-inc.com einzulassen. Anleger sollten weder Gelder überweisen noch Verträge abschließen, da die Plattform keiner behördlichen Kontrolle unterliegt und ihre Angebote nicht die nötige Sicherheit gewährleisten. Das Fehlen einer Genehmigung bedeutet, dass Verbraucher keinen Schutz durch die BaFin genießen und im Falle von Unregelmäßigkeiten oder betrügerischem Verhalten keine Rückerstattung ihrer Investitionen erwarten können.
Die BaFin weist Verbraucher darauf hin, bei Finanz- und Wertpapierdienstleistungen immer sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter im offiziellen Register der BaFin gelistet ist. Das Register gibt Aufschluss darüber, ob ein Unternehmen die notwendigen Genehmigungen besitzt und behördlich reguliert wird. Verbraucherinnen und Verbraucher können so sicherstellen, dass sie nur mit vertrauenswürdigen und zugelassenen Finanzdienstleistern in Kontakt treten. In der Unternehmensdatenbank der BaFin unter www.bafin.de können Informationen über zugelassene Unternehmen eingesehen werden.
Die BaFin veröffentlicht diese Warnung gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, um die Öffentlichkeit über potenziell riskante und unregulierte Angebote zu informieren und den Anlegerschutz zu stärken. Diese Warnung soll sicherstellen, dass Anleger auf die Risiken hingewiesen werden und bei unregulierten Anbietern wie Spar International Inc. keine finanziellen Verluste erleiden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website...
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