Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung hinsichtlich der Website prestigefinanceag.com und der vermeintlichen Prestige Finance AG herausgegeben. Laut den Erkenntnissen der BaFin wirbt das Unternehmen auf dieser Website für den Abschluss von Festgeldverträgen sowie für Finanz- und Wertpapierdienstleistungen – und das alles ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis.
Nach deutschem Recht benötigt jedes Unternehmen, das Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. In diesem Fall liegt jedoch keine solche Zulassung vor. Es gibt keine Prestige Finance AG, die unter Aufsicht der BaFin stehen würde, und die Finanzaufsicht betont, dass diese Aktivitäten möglicherweise mit erheblichen Risiken für Investoren verbunden sind.
Interessenten und Investoren können in der Unternehmensdatenbank der BaFin einsehen, ob ein Anbieter über die notwendigen Genehmigungen verfügt. Auf diese Weise möchte die BaFin Verbraucher schützen und sicherstellen, dass nur regulierte und zugelassene Anbieter auf dem deutschen Markt tätig sind.
Die aktuelle Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und soll potenzielle Kunden auf die möglichen Risiken hinweisen, die mit unregulierten Angeboten verbunden sind.
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