Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten des angeblichen „Finanzanalytikers“ Ostin Mansory, der angeblich in Leonberg ansässig ist. Es besteht der Verdacht, dass dieser ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Ostin Mansory legt Verbraucherinnen und Verbrauchern verschiedene Vertragsdokumente vor, die als Kooperationsvertrag, Antrag auf Arbitrage und Antrag auf Verlängerung – Internationale Börsen Arbitrage Session bezeichnet sind. In diesen Dokumenten wird teilweise missbräuchlich das Logo der BaFin verwendet, um bei Anlegerinnen und Anlegern den Eindruck zu erwecken, dass ihre Finanzgeschäfte von der BaFin genehmigt würden. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor unautorisierten Anbietern schützen.
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