Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anleger ausdrücklich vor der Website diamondwhale.pro. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die notwendige behördliche Genehmigung angeboten, was gegen deutsches Recht verstößt.
Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung „DiamondWhale“ auf, ohne Angabe einer Unternehmensrechtsform oder eines Geschäftssitzes. Diese Verschleierung grundlegender Unternehmensinformationen kann ein Hinweis auf unlautere Absichten sein und erschwert den rechtlichen Zugriff auf den Anbieter im Falle von Problemen.
In jüngster Zeit sind mehrere Websites aufgetaucht, die fast identische Inhalte aufweisen und ebenfalls von der BaFin als riskant eingestuft wurden. Auffällig ist, dass diese Seiten häufig mit dem Satz beginnen: „Erweitern Sie Ihr Trading mit [Name des Betreibers]“. Diese standardisierte Formulierung könnte darauf hindeuten, dass es sich um ein Netzwerk verbundener Plattformen handelt, die Anleger gezielt in die Irre führen.
Die BaFin weist darauf hin, dass für das Anbieten von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland eine Erlaubnis erforderlich ist, die nur von der BaFin erteilt werden kann. Einige Anbieter umgehen jedoch diese Vorgabe und agieren ohne die erforderliche Zulassung, was Anleger in erhebliche finanzielle Risiken bringen kann. Informationen über zugelassene Unternehmen sind in der BaFin-Unternehmensdatenbank abrufbar.
Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der es der Behörde erlaubt, vor unautorisierten Finanzdienstleistungen zu warnen und die Öffentlichkeit über solche Anbieter zu informieren.
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