Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Fargo Consulting. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website fargoconsulting.ltd ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Anbieter von Bankgeschäften, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdiensten eine Genehmigung der BaFin benötigen. Dennoch bieten einige Unternehmen diese Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis an. Kunden können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Unternehmen zugelassen ist.
Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Kommentar hinterlassen